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   BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02   

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https://dejure.org/2006,10672
BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02 (https://dejure.org/2006,10672)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2006 - IX ZR 254/02 (https://dejure.org/2006,10672)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - IX ZR 254/02 (https://dejure.org/2006,10672)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • Judicialis

    ZPO § 44 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51a
    Sekundäre Hinweispflichten des Rechtsanwalts bei vorzeitiger Mandatsbeendigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02
    Ausgelöst wird der Sekundäranspruch dadurch, dass der Anwalt vor Eintritt der Primärverjährung aufgrund objektiver Umstände begründeten Anlass erhält zu prüfen, ob er durch eine Pflichtverletzung den Mandanten geschädigt hat, und dabei seine mögliche Haftpflicht erkennen kann (BGHZ 94, 380, 386; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Ablehnungsgesuch ist einer Inzidentprüfung nach § 577 Abs. 2 ZPO nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02
    Die vorzeitige Mandatsbeendigung allein ist noch kein solcher Anlass (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 - IX ZR 82/84, WM 1990, 815, 817).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 16.02.2006 - IX ZR 254/02
    Ausgelöst wird der Sekundäranspruch dadurch, dass der Anwalt vor Eintritt der Primärverjährung aufgrund objektiver Umstände begründeten Anlass erhält zu prüfen, ob er durch eine Pflichtverletzung den Mandanten geschädigt hat, und dabei seine mögliche Haftpflicht erkennen kann (BGHZ 94, 380, 386; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).
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